Der Förderverein
Am 28.August 2004 wurde im Rahmen unseres Aktionstages neben der Jugendfeuerwehr auch der Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Hilbersheim e.V. gegründet.
Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und als Gemeinnützig anerkannt!
Die Zweck des Vereins sind laut Satzung :
1. Der Verein bezweckt die Förderung des Feuerwehrwesens nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 02.11.1981.
2. Dieser Satzungszweck wir insbesondere verwirklicht durch:
• die Förderung der Beziehung zwischen der Bevölkerung und der Freiwilligen Feuerwehr
• die Beratung der Bevölkerung in Fragen des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes
• die Vertiefung des Ausbildungsstandes und des Fachwissens durch Lehr-und Bildungsveranstaltungen
• die Förderung der Zusammenarbeit und der Kameradschaft der Feuerwehrangehörigen untereinander und mit anderen Wehren
• die Förderung der Zusammenarbeit mit ortsansässigen Vereinen
• die Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der aktiven Mitglieder und der Mitglieder der Jugendfeuerwehr
• die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und persönlicher Ausrüstung für die örtliche Wehreinheit über die dem Träger der Feuerwehren auferlegten Verpflichtungen hinaus und in besonderen Fällen durch die Bereitstellung von Mitteln bei Beschaffung durch den Träger der Feuerwehr in Absprache mit Diesem
• Pflege der Idee des freiwilligen Feuerwehrwesens
• Förderung der Jugendarbeit
3. Diesen Zweck fördert der Verein durch seine gesamten Einkünfte abzüglich der Aufwendungen die für seinen Bestand und seine Arbeit erforderlich sind.
4. Der Verein strebt keinen Gewinn an. Die Mitglieder haben keinen persönlichen Anteil am Vereinsvermögen, weder bei ihrem Austritt aus dem Verein, noch bei seiner Auflösung.
5. Der Verein ist politisch und religiös neutral.
Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und als Gemeinnützig anerkannt!
Die Zweck des Vereins sind laut Satzung :
1. Der Verein bezweckt die Förderung des Feuerwehrwesens nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 02.11.1981.
2. Dieser Satzungszweck wir insbesondere verwirklicht durch:
• die Förderung der Beziehung zwischen der Bevölkerung und der Freiwilligen Feuerwehr
• die Beratung der Bevölkerung in Fragen des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes
• die Vertiefung des Ausbildungsstandes und des Fachwissens durch Lehr-und Bildungsveranstaltungen
• die Förderung der Zusammenarbeit und der Kameradschaft der Feuerwehrangehörigen untereinander und mit anderen Wehren
• die Förderung der Zusammenarbeit mit ortsansässigen Vereinen
• die Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der aktiven Mitglieder und der Mitglieder der Jugendfeuerwehr
• die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und persönlicher Ausrüstung für die örtliche Wehreinheit über die dem Träger der Feuerwehren auferlegten Verpflichtungen hinaus und in besonderen Fällen durch die Bereitstellung von Mitteln bei Beschaffung durch den Träger der Feuerwehr in Absprache mit Diesem
• Pflege der Idee des freiwilligen Feuerwehrwesens
• Förderung der Jugendarbeit
3. Diesen Zweck fördert der Verein durch seine gesamten Einkünfte abzüglich der Aufwendungen die für seinen Bestand und seine Arbeit erforderlich sind.
4. Der Verein strebt keinen Gewinn an. Die Mitglieder haben keinen persönlichen Anteil am Vereinsvermögen, weder bei ihrem Austritt aus dem Verein, noch bei seiner Auflösung.
5. Der Verein ist politisch und religiös neutral.
Der Förderverein

